Hanseschule Winsen
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Informationen für Eltern von A bis Z




Antolin

Ein weiterer Anreiz zum Lesen wurde mit dem Antolin-Programm geschaffen. Die Schüler haben die Möglichkeit, zu fast jedem gelesenen Buch ein kleines Online-Quiz durchzuführen. Mit dem Antolin-Programm können die Schüler nicht nur in der Schule, sondern auch von zu Hause aus arbeiten. Voraussetzung dafür ist ein Internetanschluss.

 


Diebstahl

Gem. §3 der Verrechnungsgrundsätze des Kommunalen Schadensausgleich Hannover ist das Abhandenkommen oder die Beschädigung von Wertsachen, Schmuck, Bargeld, sonstigen Zahlungsmitteln, Urkunden aller Art, Fahrausweisen, Schlüsseln, Handys, Geldbörsen oder Brieftaschen nicht abgedeckt.

 

Fahrrad

Wir empfehlen, die Kinder zu Beginn der Schulzeit zu Fuß gehen zu lassen. Die Verantwortung für die Verkehrssicherheit liegt bei den Erziehungsberechtigten. Denken Sie dabei besonders an die Beleuchtung in der dunklen Jahreszeit. Für das Fahren mit dem Rad sind Helme dringend empfohlen.


Ferien

Die Ferienzeiten finden Sie auf der Homepage des Kultusministeriums.

https://www.mk.niedersachsen.de/startseite/service/ferientermine/schulferien-6491.html  



Fundsachen

Verlorengegangene Bekleidung lagern wir aktuell in der Aula. Bitte melden Sie sich vorher im Sekretariat. Wertgegenstände wie Uhren, Brillen usw. liegen beim Hausmeister.


Ganztagsschule

Die Hanseschule Winsen wird seit dem Schuljahr 2016/2017 als offene Ganztagsschule geführt.

 

Das Ganztagsschulangebot umfasst ab dem Schuljahr 26/27 die Tage Montag bis Freitag, jeweils bis 15:45 Uhr.
Es ist eine Zwischen-Abholzeit um 14:30 Uhr eingerichtet worden.
Der Ganztag wird in trilateraler Kooperation mit der Stadt Winsen und dem Deutschen Roten Kreuz organisiert. 
 
Aus schulorganisatorischen Gründen und zur Sicherstellung der personellen Ressourcen ist eine Anmeldung zum Ganztag nur zum Beginn eines neuen Schuljahres möglich.
Die Anmeldung gilt für ein ganzes Schuljahr und ist verbindlich. 

 

 

Grundschule

Allgemeine Informationen, die für alle Grundschulen des Landes Niedersachsen gelten, finden Sie auf der Homepage des Kultusministeriums.


Handy und Smartwatch

Liebe Erziehungsberechtigte,
unsere Grundschule ist ein geschützter Raum zum gemeinsamen Lernen, Entdecken, Bewegen und für das unbeschwerte Miteinander auf dem Pausenhof. Um diesen pädagogi-schen Raum zu bewahren, Ablenkungen zu minimieren und den Schutz der Privatsphäre aller Kinder und Erwachsenen zu gewährleisten, folgen wir den Empfehlungen des Kultusministeriums zum Umgang mit mobilen Endgeräten.
1. Grundsatz: Ein geschützter Raum für unsere Schulkinder
Im Grundschulalltag sind Smartphones und Smartwatches für den Unterricht und den Schul-besuch grundsätzlich nicht erforderlich; wir empfehlen daher, diese Geräte zu Hause zu las-sen. Für mitgebrachte Geräte liegt die Haftung in den Händen der Erziehungsberechtigten.
Sollte Ihr Kind ein solches Gerät für den Schulweg mitführen, gilt im Schulgebäude sowie auf dem gesamten Schulgelände die einfache Regel: Die Geräte verbleiben während des ge-samten Schultages ausgeschaltet in der Schultasche.
Wichtig für Sie als Eltern: Sollte während der Schulzeit oder im Ganztag ein dringender Notfall eintreten oder Sie Ihr Kind erreichen müssen, geschieht dies wie gewohnt unkompliziert und verlässlich über unser Schulsekretariat, bzw. über die Leitung des Ganztages.
2. Besonderheiten bei Smartwatches: Schutz der Privatsphäre
Viele Kinder tragen heute anstelle einer klassischen Armbanduhr eine Smartwatch. Grundsätzlich unterliegen Smartwatches mit Kommunikations- oder Aufnahmefunktionen denselben Regeln wie Smartphones. Um Missverständnissen und datenschutzrechtlichen Konflikten vorzubeugen, bitten wir um Ihre Unterstützung bei folgenden Punkten:
● Aktivierung des Schulmodus: Bitte stellen Sie die Uhr vor Schulbeginn so ein, dass während der Unterrichts- und Betreuungszeit ausschließlich die Zeitanzeige aktiv ist (sogenannter Schul- bzw. Ruhemodus). Alle Benachrichtigungs-, Anruf- und Spielfunktionen müssen während des Schultages deaktiviert sein.
● Deaktivierung von Abhör- und Aufnahmefunktionen: Manche Uhrenmodelle besitzen integrierte Mikrofone oder Funktionen zur Umgebungsüberwachung („Mit-hörfunktion“ / „Voice-Monitoring“). Das heimliche Aufzeichnen des gesprochenen Wortes im Klassenraum oder auf dem Pausenhof verletzt die Persönlichkeitsrechte der anwesenden Kinder und Lehrkräfte. Solche Funktionen müssen zwingend voll-ständig deaktiviert sein.
Wenn während der Schulzeit ausschließlich die Uhrfunktion genutzt wird, steht dem Tragen einer Smartwatch als Zeitanzeiger selbstverständlich nichts im Wege.
3. Unser pädagogischer Ansatz: Partnerschaft und Dialog
Wir setzen bewusst auf Einsicht, Aufklärung und das gemeinsame Einüben von Medienkompetenz. Sollte ein Kind im Schulalltag vergessen, sein Gerät auszuschalten oder in den Schulmodus zu versetzen, erinnern wir die Kinder im persönlichen Gespräch an unsere Regeln. Unser vorrangiges Ziel ist es, gemeinsam mit Ihnen als Eltern verlässliche Leitplanken zu schaffen, damit sich unsere Grundschulkinder voll und ganz auf das gemeinsame Lernen, Spielen und Knüpfen sozialer Kontakte konzentrieren können.
Gerät / Situation Schulische Regelung & Empfehlung
Smartphone Nicht erforderlich. Falls für den Heimweg mitgeführt: während des gesamten Schultags ausgeschaltet in der Schultasche.
Smartwatch Nutzung am Handgelenk nur im reinen „Schulmodus“ (ausschließlich Zeitanzeige); Mithör- und Kommunikationsfunktionen sind zwingend ausgeschaltet.
Dringende Notfälle Kontaktaufnahme zwischen Eltern und Kindern erfolgt jederzeit verlässlich und direkt über das Schulsekretariat.

 

Infektionsschutz und Gesundheit

Die Gesundheit aller Kinder und Beschäftigten an unserer Grundschule hat oberste Priorität. In einer Gemeinschaftseinrichtung lassen sich Infektionen nur durch Achtsamkeit, Hygiene und ein transparentes Miteinander eindämmen.
Gemäß § 34 Abs. 5 Satz 2 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) sind wir als Schule verpflichtet, Eltern und Sorgeberechtigte über gesundheitliche Anforderungen, Betretungsverbote und gesetzliche Meldepflichten aufzuklären.
Wichtig für den Schulalltag:
• Krankheitssymptome: Zeigt Ihr Kind deutliche Symptome einer ansteckenden Erkrankung, muss es zum eigenen Schutz und zum Schutz der Mitschülerinnen und Mitschüler zu Hause bleiben.
• Mitteilungspflicht: Bei bestimmten ansteckenden Krankheiten (z. B. Keuchhusten, Masern, Windpocken, Scharlach oder Kopflausbefall) besteht nach dem Gesetz eine unverzügliche Mitteilungspflicht gegenüber der Schule.
• Wiederzulassung: Ein Schulbesuch ist erst wieder möglich, wenn keine Ansteckungsgefahr mehr besteht (ggf. nach Rücksprache mit dem behandelnden Kinderarzt oder dem Gesundheitsamt).
Downloads und offizielle Belehrungsbögen:
Das Robert Koch-Institut (RKI) stellt die gesetzlichen Belehrungsbögen für Eltern als barrierefreie und mehrsprachige PDF-Dokumente zur Verfügung:
🔗 Offizielle Belehrungsbögen gemäß § 34 IfSG auf rki.de öffnen
(Dort stehen u. a. Fassungen auf Deutsch, Englisch, Arabisch, Ukrainisch, Russisch, Türkisch u. v. m. bereit.)
Bei Fragen zur Rückkehr in die Schule nach einer Erkrankung oder zu den Nachweisen nach dem Masernschutzgesetz wenden Sie sich gern vertrauensvoll an unser Sekretariat.


Krankmeldung

Bitte melden Sie Ihr Kind bei Krankheit über die Sdui-App oder telefonisch in der Schule ab. Wenn Sie niemanden persönlich im Sekretariat erreichen, bedeutet dies, dass Frau Pahl im Gespräch ist. Hinterlassen Sie dann bitte den Namen Ihres Kindes und die Klasse auf dem Anrufbeantworter. Sprechen Sie bitte langsam und deutlich.

 

Wenn Ihr Kind länger als zwei Tage fehlt, sollten Sie ihm nach der Genesung ein Entschuldigungsschreiben für die Klassenlehrerin mitgeben.  

 

 

Schulelternrat

Jede Klassenelternschaft wählt aus ihrer Mitte heraus für zwei Jahre eine(n) Elternschaftsvorsitzende(n) und deren/dessen Stellvertreter(in). Beide sind automatisch Mitglieder des Schulelternrates. 

  


Schulobstprogramm

Die Hanseschule nimmt am Schulobstprogramm des Landes Niedersachsen teil. Weitere Informationen erhalten sie unter: Schulobstprogramm . 


Schulverein

Der Schulverein der Hanseschule Winsen hat seine eigene Homepage (http://www.schulverein-hanseschule-winsen.de). Dort können Sie sich über den Verein informieren und natürlich Kurse online buchen. 



Schulvorstand

Im Schulvorstand wirken der Schulleiter mit Vertreterinnen der Lehrkräfte und der Erziehungsberechtigten zusammen, um die Arbeit der Schule mit dem Ziel der Qualitätsentwicklung zu gestalten. (s. § 38 a NSchG) Ab dem Schuljahr 2016/17 besteht der Schulvorstand der Hanseschule aus vier Elternvertretern, drei Lehrkräften und dem Schulleiter. 


Unfall

Bitte informieren Sie uns nach einem Schulunfall, welcher Arzt Ihr Kind als erstes versorgt hat. Wir müssen dann ebenso wie der Arzt eine Unfallmeldung an den Gemeindeunfallversicherungsverband schicken. 



Unterrichtszeiten


Der Unterricht beginnt für alle Schülerinnen und Schüler um 8:00 Uhr und endet um 12:55 Uhr 

Montag bis Donnerstag schließt sich das Ganztagsschulangebot an.





Waffen und gefährliche Gegenstände


Sicherheit an unserer Schule: Verbot von Waffen und gefährlichen Gegenständen
Für ein unbeschwertes Lernen und friedliches Miteinander ist unsere Grundschule ein geschützter Raum. Um die Sicherheit aller Kinder und Lehrkräfte jederzeit zu gewährleisten, gilt an niedersächsischen Schulen ein striktes Waffenverbot.
Grundlage hierfür ist der Runderlass des Niedersächsischen Kultusministeriums:
„Verbot des Mitbringens von Waffen, Munition und vergleichbaren Gegenständen sowie von Chemikalien in Schulen“ (RdErl. d. MK v. 27.10.2021 – VORIS 22410).
Was bedeutet das konkret für den Grundschulalltag?
Verboten sind auf dem gesamten Schulgelände, im Schulgebäude sowie bei allen schulischen Veranstaltungen (z. B. Klassenfahrten, Schulfeste, Ausflüge):
• Messer jeder Art: Auch handelsübliche Schnitz-, Taschen- oder Cuttermesser dürfen von Kindern nicht mitgeführt werden.
• Waffenähnliche Spielzeuge und Nachbildungen: Spielzeug- und Soft-Air-Waffen, Erbsenpistolen oder Attrappen, die echten Waffen täuschend ähnlich sehen (Anscheinswaffen), sind untersagt.
• Gefährliche Gegenstände: Laserpointer, Knaller/Feuerwerkskörper, Pfeffersprays oder Reizgasgeräte haben in der Schultasche nichts zu suchen.
Wir bitten alle Eltern, gemeinsam mit ihren Kindern darauf zu achten, dass solche Gegenstände zu Hause bleiben. Bei Verstößen ist die Schule verpflichtet, die Gegenstände einzuziehen und pädagogische Maßnahmen bzw. Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen nach § 61 NSchG zu prüfen.
Amtlicher Erlass und mehrsprachige Fassungen:
Den vollständigen Wortlaut des Erlasses sowie offizielle Übersetzungshilfen (u. a. auf Englisch, Arabisch, Farsi, Russisch, Ukrainisch, Türkisch) stellt das Land Niedersachsen online bereit:
🔗 Niedersächsischer Waffenerlass und Übersetzungen auf mk.niedersachsen.de

Witterungsverhältnisse

Im Rahmen der Verlässlichkeit der Grundschule sorgen wir als Schule für eine Betreuung Ihrer Kinder.

Extreme Witterungsverhältnisse (Straßenglätte, Schnee, Sturm) können dazu führen, dass Ihr Kind die Schule nicht gefahrlos erreichen kann. Wenn dann durch den Landkreis Harburg ein Unterrichtsausfall angeordnet wird, erfahren Sie dieses morgens früh durch den Rundfunk, auf der Homepage des Landkreises und in der BIWAPP-App.

Eltern, die eine Gefährdung auf dem Schulweg befürchten, können ihre Kinder auch in eigener Entscheidung zu Hause behalten oder früher vom Unterricht abholen. Melden Sie in diesem Fall ihr Kind unbedingt telefonisch in der Schule ab.